Hygienekonzept für unsere Fahrgäste bei Busreisen
(laut Empfehlung des Bundesverbandes der Deutschen Omnibusunternehmer e.V.)
Sehr geehrte Fahrgäste,
wir bitten Sie um Verständnis, dass aufgrund der Sächsischen Corona Schutzverordnung folgende Anweisungen zu beachten bzw. einzuhalten sind.
1. Grundsatz der Corona Schutzverordnung Sachsen
Jeder wird anlässlich der Corona-Pandemie angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen, außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes, der Partnerin oder dem Partner, sowie den Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren und wo immer möglich, sind ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m einzuhalten und die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung zu beachten.
Es wird dringend empfohlen, bei Kontakten im öffentlichen Raum, insbesondere mit Risikopersonen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder und Schutzbefohlenen diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten.
2. Mund-Nasenbedeckung
Bei Nichteinhaltung des gesetzlich geforderten Mindestabstandes ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Insbesondere auch beim Ein- und Aussteigen in/aus dem Bus und um Ihren gebuchten Sitzplatz und die Bordtoilette zu erreichen.
3. Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel befinden sich an den Ein- und Ausstiegen bzw. in der Bordtoilette und sind in Eigenverantwortlichkeit zu nutzen. Generell findet zusätzlich zur täglichen Fahrzeugreinigung eine zusätzliche Desinfektion des Fahrzeuginnenraumes statt.
4. Gesundheit
Sollten Sie vor Urlaubsantritt oder vor Beginn einer Tagesfahrt Symptome für eine ansteckende Krankheit haben, verweisen wir Sie auf Ihre Pflicht, Ihre Urlaubsreise oder Tagesfahrt zu stornieren. Sollte es während einer Urlaubsreise zu einer wahrnehmbaren Erkrankung kommen, sind Sie verpflichtet diese beim Reiseveranstalter bzw. dem für Sie vor Ort zuständigen Pers0nal unverzüglich anzuzeigen. Bitte prüfen Sie im Vorfeld Ihren Versicherungsschutz.
5. Schutz des Fahr- und Begleitpersonales
Bitte haben Sie Verständnis, dass die 1. Sitzreihe im Bus aus Abstandsgründen generell frei gehalten werden muss. Das Ein- und Ausladen Ihres Reisegepäcks übernimmt ausschließlich unser Personal. Bitte beachten Sie auch hier die Abstandsregel und tragen Sie eine Mund-Nasenbedeckung.
6. Allgemeines
Bitte beachten Sie die gesonderten Hygienevorschriften der einzelnen Leistungsträger wie z.B. Schiff, Hotel, Museum, Gaststätten etc. und leisten Sie diesen folge um einer allgemeinen Eindämmung der Virusverbreitung beizutragen.
Stand: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 04.03.2022
Diese Anordnungen können sich gegebenenfalls bis zu Ihrem Reisetermin ändern bzw. ganz oder teilweise aufgehoben werden. Für nähere Informationen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Fahr- und Begleitpersonal.
Fahrservice Matthias Gollner Hauptstr. 11 c 09394 Hohndorf